Die PCC SE beabsichtigt ihre Geschäftsaktivtäten im Segment Chlor & Derivate zu konsolidieren, um so die vertikale Integration in diesem Kerngeschäftsbereich des PCC-Konzerns weiter auszubauen und ihn langfristig zu stärken. Dabei ist vorgesehen, das Geschäft zur Herstellung und Vermarktung von Monochloressigsäure (MCAA) in die PCC Rokita SA, das größte Unternehmen der PCC-Gruppe und ein bedeutender Chlorproduzent, zu integrieren. Hierfür beabsichtigt die PCC SE ihre Tochtergesellschaften MCAA SE sowie PCC MCAA Sp. z o.o. in die PCC Rokita SA einzubringen. Die PCC SE und die PCC Rokita SA haben dazu am 16. Juni 2026 eine Absichtserklärung unterzeichnet.
Die geplante Transaktion soll im Rahmen eines Aktientauschs umgesetzt werden. Die Anzahl der neu auszugebenen Anteile an der PCC Rokita SA wird zum Transaktionstag auf Basis des gewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurses der PCC-Rokita-Aktie (PLPCCRK00076) an der Warschauer Börse (GPW) festgelegt. Bei einer Transaktion zum 5. Juni hätte der gewichtete Sechs-Monats-Durchschnittkurs 68,05 PLN betragen. Auf Basis einer durch die polnische PwC Advisory Sp. z o.o. erstellten unabhängigen Bewertung ergibt sich ein Marktwert für 100 % der Anteile von umgerechnet rund 68 Millionen €. Dies zugrunde gelegt würden 4.251.619 neue Aktien der PCC Rokita SA an die PCC SE ausgegeben.
Die PCC Rokita SA dominiert den großen Produktionsstandort der PCC-Gruppe im polnischen Brzeg Dolny und produziert dort unter anderem Chlor. Diese Grundchemikalie ist Ausgangsstoff von Monochloressigsäure (MCAA), die am gleichen Standort von der PCC MCAA Sp. z o.o. produziert und vermarktet wird. Durch die geplante Einbringung in die PCC Rokita SA werden die Geschäftsaktivitäten in diesem Kerngeschäftsbereich gebündelt und zukünftig zentral gesteuert. Die PCC-Gruppe beabsichtigt mit dieser Integration weitere Prozessoptimierungen mit deutlichen Synergieeffekten für die Geschäftsbereiche und damit für den gesamten Konzern.
Die Entscheidung, die in dieser unverbindlichen Absichtserklärung beschriebene potenzielle Transaktion umzusetzen, hängt von verschiedenen marktüblichen Bedingungen ab. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen seitens beider Gesellschaften.