Fälligkeit, Rückzahlung und Wiederanlage von PCC-Anleihen
Die häufigsten 3 Fragen
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Sie erhalten den Nennbetrag der Anleihe zu 100% zurück. Außerdem wird zum Ende der Laufzeit auch der letzte fällige Zinsbetrag ausbezahlt.
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Zum Fälligkeitstag unserer Anleihen wird Ihnen der Gegenwert durch Ihre Depotbank gutgeschrieben. Auch wenn Sie eine Wiederanlage bei der PCC SE wünschen, kann der Betrag von uns nicht mit einer Wiederanlage verrechnet werden. Wenn Anleger den Rückzahlungsbetrag oder eine abweichende Summe wieder in eine PCC-Anleihe investieren möchten, bieten wir ihnen in der Regel die Möglichkeit, den Kaufpreis für eine Neuanlage in den angebotenen Anleihen zu überweisen, ohne dass Stückzinsen anfallen.
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Der Nennbetrag der von Ihnen erworbenen PCC-Anleihen wird Ihnen am Ende der Laufzeit zu 100 % überwiesen. Sie müssen dazu nichts unternehmen.
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Weitere Fragen und Antworten
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Sie erhalten zum Fälligkeitstag einer PCC-Anleihe 100 %, also den vollen Nennwert des von Ihnen eingezahlten Geldbetrags zurück. Halten Sie die Anleihe also bis zur Fälligkeit, verliert sie nicht an Wert. Während des Laufzeit kann der Wert unserer im Freiverkehr an der Frankfurter Börse gehandelten Anleihen allerdings aufgrund verschiedener Faktoren und Marktlagen schwanken, so dass beim zwischenzeitlichen Verkauf über die Börse ggf. mit Abschlägen zu rechnen ist.
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Anleihen, die an der Börse gehandelt werden, haben – wie Aktien – auch einen Kurs. Der Anleihekurs wird allerdings in Prozent des Nominalwerts angegeben und nicht wie bei Aktien in Euro: Notiert eine Anleihe bei 100 Prozent entspricht der Kurs dem Nennwert. Der Anleihekurs ergibt sich grundsätzlich aus Angebot und Nachfrage. Je mehr der Zinssatz der Anleihe dem aktuellen Marktzins entspricht, desto näher liegt der Kurs am Nennwert. Steigt der Marktzins, so sinkt in der Regel der Kurs einer Anleihe, weil neu ausgegebene Anleihen jetzt – entsprechend dem höheren Marktzins – höher verzinst werden und attraktiver sind. Fällt der Marktzins, sind dagegen die bereits ausgegebene Anleihen attraktiver, weil sie noch höhere Zinsen zahlen. Also steigt deren Kurs.
Darüber hinaus spielt auch die sogenannte Liquidität einer Anleihe, ähnlich wie bei Aktien eine Rolle, also wie stark eine Anleihe gehandelt wird. Wenn es nur wenige Käufer oder Verkäufer eines Wertpapiers gibt, dann kann ggf. schon eine einzige Order zu Kursausschlägen führen. Bei solchen Wertpapieren mit regelmäßig nur geringen Börsenumsätzen spricht man von Marktenge. Die Ursache dafür kann darin liegen, dass sich der überwiegende Anteil der verfügbaren Wertpapiere in festen Händen befindet. So halten beispielsweise Anleger von PCC-Anleihen erfahrungsgemäß überwiegend bis zum Ende der Laufzeit. Die Marktenge kann auch damit zu tun haben, dass, wie bei PCC-Papieren, die Anzahl der ausgegebenen Aktien vergleichsweise gering ist.
Marktenge führt oft zu großen Kursausschlägen. Es kommt immer wieder vor, dass Kauforder mit niedrigen Kurslimits an die Börse geben werden, um günstig PCC-Anleihen erwerben zu können. In der Regel handelt es sich um Aufträge über wenige Tausend Euro. Obwohl meist gar keine Geschäfte zu solchen Kursen abgewickelt werden, sind diese Kleinaufträge relevant für den Ausweis des Börsenkurses.
Daher kann es bei PCC-Anleihen zu Kursausschlägen kommen, ohne dass dies den tatsächlichen Wert der Anleihe – die ja bei Fälligkeit unverändert zum Nennwert von 100% zurückgezahlt wird – widerspiegeln würde.
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Für Zinserträge von Anleihen fallen Steuern an, darunter die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrem Steuer- oder Bankberater. Die Steuern werden nicht von der PCC SE, sondern von der Bank abgeführt, bei der Sie Ihr Wertpapierdepot führen. Einen Freistellungsauftrag richten Sie jeweils dort ein.
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